ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs)



GELTUNG DER BEDINGUNGEN

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AGENTUR AGE CONSULTING (nachfolgend auch Auftragnehmer genannt) werden Inhalt aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen.


1. Allgemein

1.1 Nachstehende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widerspricht der Auftragnehmer hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, diese AGB Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB bearbeitet.


1.2 Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die AGENTUR AGE CONSULTING darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwen¬digen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.


1.3 AGENTUR AGE CONSULTING stellt Ihnen die von der AGENTUR AGE CONSULTING angebotenen Dienstleistungen auf der Grundlage der AGB zur Verfügung. Wenn Sie die Dienstleistung von der AGENTUR AGE CONSULTIN nutzen bzw. der AGENTUR AGE CONSULTIN einen Auftrag erteilen, erkennen Sie die Geltung dieser AGB an.


2. Urheberschutz und Nutzungsrechte

2.1 Alle durch den Auftragnehmer erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers.


2.2 Die vom Auftragnehmer erstellten Werke sind ausschließlich für den Vertragspartner bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis des Auftragnehmers als Urheberin zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein die AGENTUR AGE CONSULTING vorbehalten.


2.3 Sollte es nicht zur Auftragserteilung an den Auftragnehmer kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden.


2.4 Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers und in jedem Fall die vorherigen Einigung über eine angemessene Vergütung.


2.5 AGENTUR AGE CONSULTING ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichen.


2.7 Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. ELBO EVENTMANAGEMENT und VERSTANSTALTUNG ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.


3. Zahlungsbedingungen

3.1 Der Auftragnehmer erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise für Agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto. Der Gesamtbetrag ist - falls nicht anders vereinbart - zahlbar ohne Abzüge - 10 Tage nach Erhalt der Schlussrechnung.


3.2 Beim Engagement von Künstlern über die Agentur wird zzgl. Die Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und dem gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte, fällig. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung dieser Steuer.


3.3 Reisekosten und Spesen werden - wenn notwendig nach Absprache mit dem Kunden - nach Aufwand abgerechnet. Flüge innerhalb Europas sowie Interkontinental-Flüge erfolgen in der Economy Class. Bahnreisen erfolgen in der 2. Klasse. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,50 EUR/km berechnet.


3.4 Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, sowie veranstaltungsbedingte Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Kunden übernommen.


3.5 Alle Fremdkosten werden in den Verträgen netto, inklusive Agenturgebühr (Handling Fee) angegeben.


3.6 Alle Aufwendungen und Auslagen des Auftragnehmers, die nicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.


3.7 Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, sind auch dann zusätzlich vom Kunden zu vergüten, wenn die AGENTUR AGE CONSULTING nicht auf Leistungen Dritter zurückgreift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter ausführen lässt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten, die der Auftragnehmer im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und alsdann gesondert mit dem Kunden abzurechnen.


3.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahngebühren und Verzugszinsen von 2% über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank zu berechnen.


3.9 Beide Parteien sind sich darüber einig, dass Personal, welches über den Auftragnehmer vermittelt wurde, nicht direkt vom Kunden gebucht werden darf. Bei Zuwiderhandlung hat der Auftragnehmer das Recht, 5.000,00 Euro Schadensersatz pro abgeworbener Person zu verlangen. Dies gilt auch für Personal, welches durch den Auftragnehmer an Kunden vermittelt wurde.


4. Durchführung und Organisation

4.1 Basen jeder Veranstaltungen sind ein durch den Vertragspartner abgenommenes Konzept, eine ausführliche und mit dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung, ein Kostenplan und eine rechtsgültige Beauftragung in Form eines Vertrages. Die Durchführung und Ausgestaltung einer Veranstaltung erfolgt auf Basis dieser Grundlagen. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden schriftlich abgestimmt.


4.2 Der Auftragnehmer ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei. Den künstlerischen Weisungen eines Dritten unterliegt der Auftragnehmer nicht.


4.3 Von Seiten des Kunden werden die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume an den Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen Mitarbeitern und Beauftragten von der AGENTUR AGE CONSULTING für den Aufbau von Messeständen und Bühnenbauten, Installation von Beleuchtungs- und Beschallungstechnik, sowie für Bühnenproben und sonstigen zur Ausführung der Vertragsinhalte notwendigen Tätigkeiten zugänglich gemacht.


4.4 Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. Die AGENTUR AGE CONSULTING wird hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen. ELBO EVENTMANAGEMENT und VERSTANSTALTUNG ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt.


4.5 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen ganz oder teilweise vereitelt, die der Kunde zu vertreten hat oder durch den Kunden storniert, so trägt der Kunde alle Kosten die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallen sind. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko.


4.6 Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch den Auftragnehmer oder deren Beauftragte infolge Krankheit oder höherer Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Der Auftragnehmer wird die Hinderungsgründe dem Kunden unverzüglich per Fax oder Telefon anzeigen und auf Anforderung nachweisen (ärztliches Attest etc.).


4.7 Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen vereitelt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die bereits fällig gewordenen Honoraranteile bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung oder des Abbruchs der Veranstaltung.


5. Haftung

5.1 Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von ELBO EVENTMANAGEMENT und VERSTANSTALTUNG verursacht worden sind, haftet die AGENTUR AGE CONSULTING nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.


5.2 Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung des Auftragnehmers trägt der Kunde. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, Zelten etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.


5.3 Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet der Auftragnehmer nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber der AGENTUR AGE CONSULTING ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Kunden ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen.


5.4 Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Verwirklichung eines Sponsorenkonzeptes. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörungen nicht auf Vorsatz und Fahrlässigkeit von der AGENTUR AGE CONSULTING zurück zu führen sind.


5.5 Der Auftragnehmer hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der von ihm entwickelten Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Vertragspartners die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde den Auftragnehmer von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, freizustellen.


5.6 Soweit der Auftragnehmer in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. Der Auftragnehmer ist insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von der AGENTUR AGE CONSULTING beauftragte Dritte sind im Verhältnis vom Auftragnehmer zum Kunden nicht Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.


6. Sonstiges

6.1 Beide Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu.


6.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben.


6.3 Der Verzicht des Auftraggebers, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.


6.4 Wird diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.


6.5 Diese AGB sind nur allgemeine Rahmenbedingungen abgefasst. Weitere Punkte werden bei Vertragsabschluß gesondert verzeichnet.


7. Schlussbestimmungen

7.1 Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.


7.2 Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.


7.3 Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


7.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig – das Amtsgericht Aschaffenburg / Alzenau, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.




Stand 2012